Datenschutz mit StarPix
Darf man überhaupt noch in Schulen oder Kindergärten fotografieren? Was ist mit der DSGVO und wie sicher ist das alles? Wie läuft ein Fotoshooting sicher ab?
Grundlegend gilt:
Als professioneller Fotograf ist mir der Schutz personenbezogener Daten besonders wichtig – gerade, wenn es um den Schutz der persönlichen Daten von Kindern geht.
Die Fotografie in Schulen und Kitas unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Deshalb arbeite ich streng nach der DSGVO. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Datenschutz und wie ich vorgehe um DSGVO konform zu arbeiten können Sie hier nachlesen.
Keine Weitergabe an Dritte
Bilddaten oder personenbezogene Informationen werden niemals an Dritte weitergegeben, außer es ist gesetzlich vorgeschrieben.
Keine Veröffentlichung ohne Einwilligung
Fotos werden nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der Eltern veröffentlicht oder bereitgestellt.
Zweckgebundene Verarbeitung
Fotos werden ausschließlich zur Bildauswahl, Bestellung und Auslieferung genutzt.
Datensicherheit
Alle Daten werden verschlüsselt übertragen und auf gesicherten Servern innerhalb Deutschlands gespeichert.
Datenschutz ist wichtig und muss eingehalten werden. Insbesondere dann, wenn es sich um Minderjährige handelt. Ein Foto darf also nur dann angefertigt und bearbeitet werden, wenn eine entsprechende Einwilligung zur Aufnahme der Fotos vorliegt.
StarPix bietet hierfür zwei einfache Methoden an:
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (ADV-Vertrag)
Wenn ich im Auftrag einer Schule oder Kita fotografiere, handelt es sich in vielen Fällen um eine sogenannte Auftragsverarbeitung. Gemäß Art. 28 DSGVO kann in diesen Fällen ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV-Vertrag) geschlossen werden.

Was ist ein ADV-Vertrag?
Schule
Die Einrichtung (Schule) bleibt datenschutzrechtlich „Verantwortlicher“.
Fotograf
StarPix als Fotograf ist ein „Auftragsverarbeiter“.
DSGVO
Der ADV-Vertrag regelt die Rahmenbedingungen der Datenverarbeitung – DSGVO-konform und rechtssicher.
Was ist ein ADV-Vertrag?
Ein ADV-Vertrag (korrekt: Auftragsverarbeitungsvertrag) muss immer dann abgeschlossen werden, wenn ein Fotograf beispielsweise personenbezogene Daten im Auftrag einer Schule oder Kita verarbeitet.
Laut Art. 28 der DSGVO muss ein solcher Vertrag geschlossen werden, wenn eine Organisation (z. B. Schule, Kita, Verein) einem externen Dienstleister (Einen Fotografen beispielsweise) personenbezogene Daten zur Verarbeitung überlässt. Der Dienstleister wird dadurch zum „Auftragsverarbeiter“, die Einrichtung bleibt „Verantwortlicher“.
Was ist der Vorteil eines ADV-Vertrages für meine Einrichtung?
Sie haben die Kontrolle über den gesamten Bereich der Aufnahme der Bilder bis hin zur Bereitstellung der Fotos an die Eltern.
Was ist der Nachteil eines ADV-Vertrages für meine Einrichtung?
Wenn Sie sich für einen ADV-Vertrag entscheiden, müssen Sie die Einwilligung der Eltern selbst einholen. StarPix kann Sie hierbei allerdings unterstützen. Wir stellen gerne die notwendigen Formulare für Sie bereit. Sprechen Sie uns gerne an!
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetpräsenz der Datenschutzkonferenz



Es geht ganz einfach!
In diesem Modell arbeite ich nicht im Auftrag der Schule oder Kita, sondern direkt als Anbieter gegenüber den Eltern. Ich hole die Einwilligung der Sorgeberechtigten eigenständig ein und übernehme den gesamten Ablauf

DSGVO-konforme einwilligung
Eltern erhalten eine Info & DSGVO-konforme Einwilligung (digital oder auf Papier)

Sicherheit und datenschutz
Die Fotos werden ausschließlich den berechtigten Eltern zur Auswahl bereitgestellt
Ihre Vorteile:
Sie haben die behalten weiterhin die Übersicht
Wir arbeiten stets transparent, sodass Sie als Einrichtung weiterhin den Überblick behalten können. In diesem Modell jedoch müssen Sie sich um den Datenschutz nicht kümmern. StarPix übernimmt für Sie.
Kein Mehraufwand
Sie müssen keine Einwilligung der Eltern einholen. Wir übernehmen.
Keine Datenschutzverträge notwendig
Kein Auftragsverarbeitungsvertrag (ADV) notwendig
Rechtlich abgesichert
Sie bleiben rechtlich außen vor und müssen nur organisatorisch unterstützen (z. B. Raum, Termin)
Sie haben die Wahl – Wir übernehmen den Rest
Ganz gleich ob Sie sich für oder gegen einen ADV-Vertrag entscheiden – ich unterstütze Ihre Einrichtung mit einem transparenten, professionellen Ablauf und bringe alles mit, was nötig ist:
Einwilligungsformulare, Elterninfos, datenschutzkonforme Online-Galerien und sichere Bestelllösungen.
Kontaktieren Sie mich gerne für eine unverbindliche Beratung oder ein individuelles Angebot.
